Aktuelle Rechtsprechung

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Die Sachverhaltszusammenfassungen sowie Urteilsanmerkungen geben unsere Auffassung wieder und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da jedem Urteil ein bestimmter Sachverhalt zugrunde liegt sind Verallgemeinerungen regelmäßig nicht möglich und ersetzen keinesfalls die individuelle Prüfung eines jeden Sachverhaltes.

OLG Bamberg, AZ: 6 U 18/07 ,21.09.2007

Verkäufer muss Ausmaß eines Unfallschadens benennen


Ein Gebrauchtwagenhändler muss dem Käufer nicht nur mitteilen, dass es sich bei dem verkauften PKW um einen Unfallwagen handelt, sondern vielmehr auch über den Umfang des Unfallschadens informieren.

Beklagte Autohändler hatte bei den Verkaufsverhandlungen den Unfallschaden wahrheitswidrig verharmlost und von einem lediglich leichten Vorschaden berichtet. Im Nachgang stellte sich jedoch heraus, dass durch den Unfall die gesamte Karosserie verzogen war. Der Kläger konnte im Ergebnis vom Vertrag zurücktreten.

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OLG Hamm, AZ: 28 U 84/06 ,16.11.2006

Beweislast für die Abgabe eines Gebots bei eBay


Im Rahmen eines eBay-Geschäfts trifft den Verkäufer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Käufer auch wirklich das Angebot angenommen hat.

Das OLG Hamm urteilte, dass ein Angebot, dass unter Verwendung des Passwortes eines potentiellen Käufers abgegeben wurde, als Anscheinsbeweis nicht ausreiche, hierzu seien die Sicherheitsstandards im Internet derzeit noch nicht ausreichend. Folglich könne nicht aus der Verwendung eines geheimen Passwortes auf denjenigen Benutzer geschlossen werden, dem dieses Passwort ursprünglich zugeordnet wurde. Im konkreten Fall bestritt der Beklagte den Kauf eines BMW 318 i über die Internetauktionsplattform eBay. Ein von seinem Account aus abgegebenes Gebot reichte dem OLG Hamm als Beweis nicht aus.

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LG Aachen, AZ: 5 S 184/05 ,15.12.2006

Zurechnung von Vertragserklärungen zu einem eBay-Verkäufer


Dass LG Aachen hat entschieden, dass ein Käufer sich im Rahmen eines eBay-Geschäfts grundsätzlich darauf verlassen darf, dass er den Vertrag mit der unter der Kennung angemeldeten Person als Verkäufer abschließt. Der Einwand, man habe den Verkauf nur für einen Dritten getätigt ist insoweit unbehelflich.

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BGH, AZ: VI ZR 175/05 ,12.12.2006

Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Selbstbeauftragung in einfachen Fällen unerbetener Telefonwerbung


Grundsätzlich besteht im Fall unerbetener Telefonwerbung ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für eine entspr. Abmahnung.

Im der Entscheidung zu Grunde liegenden fall erhielt ein Anwalt ohne vorherigen geschäftlichen Kontakt einen Werbeanruf. Aus diesem Grunde durfte auch nicht davon ausgehen, dass der Anwalt mit dem Werbeanruf einverstanden war. Der Anruf war also erkennbar widerrechtlich. Dem Anwalt war die Identität des Anrufers bekannt. Der Anwalt beauftragte sich selbst und verlangte Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz.

Hierauf hatte er, so der BGH, jedoch keinen Anspruch. Zunächst hätte er seinen Anspruch selbst geltend machen müssen, ohne sofort einen Anwalt - in diesem Falle sich selbst - zu beauftragen. Diese Pflicht greift in den Fällen, in denen die Identität des Anrufers klar ist und der Werbeanruf eindeutig widerrechtlich war. Ausnahmen von dieser Regel bestehen nur dann, wenn der Betroffene einen erkennbaren Mangel an geschäftlicher Gewandheit hat, krank ist oder abwesend oder aus anderem wichtigen Grund seinen Anspruch nicht selbst geltend machen kann.

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LG München I, AZ: 32 O 11282/03 ,02.10.2003

Die Aussage ”das KFZ ist unfallfrei” stellt unter Privaten keine Garantie der Unfallfreiheit dar


Vielmehr bezieht sich diese Aussage nicht auf Unfallschäden, die dem Verkäufer nicht bekannt sind und etwa aus der Zeit des Vorbesitzers sowie aus Bagatellschäden herrühren. Das Gericht führte hierzu aus, dass der private Verkäufer im Gegensatz zu einem gewerblichen Autohändler, normalerweise nicht in der Lage ist, die Unfallfreiheit des Gebrauchtwagens zu überprüfen.

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BGH, AZ: VIII ZR 275/04 ,20.07.2005

Autoverkäufer muss nach Rücktritt Zusatzausstattung ersetzen


Der spätere Kläger hatte seinen neu erworbenen PKW nachträglich mit Breitreifen, Autotelefon, Tempomat und einem Navigationssystem ausgestattet.

Aufgrund verschiedener Mängel trat der Kläger vom Kaufvertrag zurück und verlangte vom Beklagten die Kosten für die Zusatzausstattung, Überführung und Zulassung zurück.

Zu Recht, wie der BGH entschied. Aufwendungen für ein Fahrzeug, so der BGH, das sich später als mangelhaft erweist und deshalb zurückgegeben wird, sind als ”vergebliche Aufwendungen” anzusehen und dem Käufer zu erstatten. Der Kläger musste sich lediglich die erfolgte Nutzung anrechnen lassen.

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LG Krefeld, AZ: 3 O 179/05 ,22.12.2005

Verletzungen wegen fehlendem Fahrradhelm begründet Mitverschulden des Radfahrers


Ein 10jähriger Junge fuhr mit seinem Rad auf einem privaten Grundstück. Der Fahrer eines einfahrendern Transporters übersah das Kind, so dass es zum Zusammenstoß kam.

Gleichwohl eine Helmpflicht nicht besteht nahm das Gericht ein Mitverschulden i.H.v. 50 Prozent an. Es stelle, so die Richter, ein "Außerachtlassen der eigenen Interessen" dar, wodurch eine Mitverschuldenshaftung begründet wird.

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Thüringer OLG, AZ: 1 U 846/04 ,19.01.2006

Händler haftet für Konstruktionsfehler beim Gebrauchtwagen


Liegt bei einem Gebrauchtwagen ein Konstruktionsfehler vor, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Das Thüringer Oberlandesgericht urteilte, dass ein Gebrauchtwagenhändler den Schaden am Zylinderkopf eines von ihm verkauften gebrauchten Jeep Cherokee zu tragen hat.

Der Kläger hatte mit dem fünf Jahre alten PKW etwa 10.000 km zurückgelegt, bis beim km-Stand von 95.000 km ein Riss am Zylinderkopf festgestellt. Gutachterlich wurde festgestellt, dass es sich nicht um einen Überhitzungsschaden handelte. Vielmehr trat bei der betroffenen Modellreihe eine Vielzahl gleicher Defekte bei Kilometerständen zwischen 80.000 und 120.000 Km auf.

Auch der Hersteller teilte mit, dass aufgrund der bekannten Probleme eine Änderung des Zylinderkopfes vorgenommen wurde. Das OLG Thüringen urteilte im Ergebnis, dass der eingebaute Zylinderkopf nicht dem Stand der Technik entsprochen habe und dass der Defekt auch nicht auf einen normalen Verschleiß zurückzuführen sei. Diese Funktionsbeeinträchtigung stellt einen Mangel im Sinne der gesetzlichen Sachmängelhaftung dar. Der Kläger konnte daher wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten.

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OLG Frankfurt/M., AZ: 8 U 211/05 ,17.03.2006

Werkstatt muss bei Einbau einer Autogasanlage über eventuelle Risiken aufklären


Vor Einbau einer Autogasanlage ist die beauftragte Werkstatt verpflichtet, sicher zu stellen, dass das jeweilige Fahrzeug für den Betrieb einer solchen Anlage geeignet. Auf etwaige Risiken ist der Kunde aufzuklären.

Nach der Umrüstung in der Werkstatt des Beklagten erlitt der PKW des Klägers einen aus dem Betrieb mit Autogas resultierenden Motorschaden.

Der Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger die Einbaukosten i.H.v. 2.520 Euro sowie Schadensersatz in Höhe von 12.000 Euro für den defekten Motor zu zahlen. Der Beklagte hätte den Autobesitzer darüber aufklären müssen, dass sein Fahrzeug für den Betrieb der Anlage nicht geeignet ist.

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LG Coburg, AZ: 23 O 596/05 ,11.04.2006

Kilometerstandsangabe eines Gebrauchtwagens


Gewerbliche Autohändler trifft die Pflicht, den Kilometerstand eines Autos selbst überprüfen. Sie dürfen sich nicht allein auf die Angaben des Vorbesitzers verlassen.

Kommt der Händler der ihm obliegenden Prüfungspflicht nicht nach und gibt daher eine falsche Laufleistung an, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Anm.: Gleiches gilt im übrigen auch für eine zugesicherte Unfallfreiheit. Auch hier treffen den Händler aufgrund überlegener Sachkenntnis entsprechende Prüfungspflichten.

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